10 Schritte zum richtigen Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

10 Schritte zum richtigen Testament

Die Frage wie man sein Testament richtig verfasst, beschäftigt uns alle. Klar ist: Wer will, dass sein Vermögen in die richtigen Hände kommt, kommt um ein Testament nicht herum. Da müssen Form und Inhalt stimmen. Folgende zehn Schritte zum richtigen Testament haben sich in der Praxis bewährt.

1. Erbfolge prüfen:

Passt die gesetzliche Erbfolge, benötigen Sie kein Testament. Das ist aber meist nicht der Fall. Wenn sie verheiratet sind, entsteht nach Ihrem Tod eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrem Ehepartner und den Kindern. Das kann problematisch werden. Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft, in der jedem alles gehört. Keiner kann ohne den anderen handeln. Hinterlassen sie mehrere Kinder entsteht ebenfalls eine problematische Erbengemeinschaft.

2. Rechtzeitig planen:

Je komplizierter, desto früher. Listen Sie Ihr Vermögen auf in Immobilien, Geldvermögen und Schulden. Wie kann Ihr Partner abgesichert werden? Wie kann ich Steuern vermeiden? Wer von meinen Kindern soll was bekommen? Will eines der Kinder das Elternhaus übernehmen? Soll die Person die sie pflegt etwas bekommen? Haben Sie ein Haustier, das abgesichert werden muss? Wie steht es um meinen digitalen Nachlass? Wollen Sie karitativ tätig sein? Soll ein Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilen? Sind Schenkungen aus der Vergangenheit im Testament auszugleichen? Wer soll besondere einzelne Gegenstände aus Ihrem Nachlass bekommen? Wer soll letztlich der Verantwortliche für die Nachlassabwicklung sein, also ihr Nachfolger als Erbe(n)?

3. Gültigkeit sichern:

Sie müssen ihr privates Testament immer handschriftlich verfassen und mit vollem Namen und Datum unterschreiben. Dann sollten Sie es unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht auf etwaige Fehler überprüfen lassen. Er überarbeitet – sofern notwendig – ihr Testament und setzt es in die formgültige, juristisch einwandfreie Rechtssprache. Er ist günstiger als der Notar, weil sie mit ihm den Preis frei aushandeln können.

4. Konflikte vorhersehen:

Verhindern Sie Erbengemeinschaften und offenbaren Sie den Inhalt Ihres Testaments den Kindern nicht zu früh. Das weckt Begehrlichkeiten und verschlechtert eventuell die Stimmung in der Familie gravierend. Damit müssen Sie dann eventuell jahrelang leben.

5. Aktualität berücksichtigen:

Wichtige Änderungen nie verschieben. Sie können das Testament jederzeit eigenhändig ändern oder durch einen Nachtrag ergänzen.

 6. Passt das Berliner Testament für uns ?

Wegen der oft ungewollten Bindungswirkung und der Steuerfragen beim Berliner Testament, sollten Sie Rechtsrat beim Fachanwalt für Erbrecht einholen.

7. Vorsicht bei Erbvertrag:

Der Erbvertrag kann einseitig nicht mehr geändert werden. Er sollte in die Beratung beim Fachanwalt mitgebracht werden.

8. Klarheit schaffen:

Sie müssen exakt formulieren. Ratsam ist es, alle Seiten durchzunummerieren.  Änderungen sollten immer mit Datum und Unterschrift versehen werden.

9. Auslandbezug beachten: 

Haben Sie Vermögen im Ausland, z.B. eine Ferienimmobilie, sollten Sie zusätzlich neben dem deutschen einen ausländischen Erbrechtsanwalt einschalten.

10. Sicher verwahren:

Sie können das Testament an einem sicheren Ort verwahren noch besser beim Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet 75 Euro für die Hinterlegung und für jeden Testamentsverfasser 18 Euro wegen der Meldung an das Zentrale Testamentsregister in Berlin.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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