Anstandsschenkung

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Eine Anstandsschenkung ist eine Schenkung, die der Anstand gebietet

Juristisch gesprochen ist die Anstandsschenkung

eine unentgeltliche Zuwendung, die nach der Anschauung des täglichen Lebens nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Schenkende an sozialem Ansehen verlieren würde.

Ob das so ist, ist unter

Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie der jeweiligen örtlichen und sozialen Verkehrssitten festzustellen.

Hierunter fallen insbesondere gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke, wie übliche Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Weihnachten, zur Hochzeit, zu Jubiläen oder Einladungen. Auch Spenden können hierunter fallen, ebenso Trinkgelder.

Gut zu wissen

Anstandsgeschenke lösen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.

 

 


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