Erbrecht: Ausgleichung unter Miterben bis zur Zurückzahlung?

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Ausgleichung unter Miterben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Frage: 

Muss ein Miterbe, der durch eine Zuwendung mehr erhalten hat, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, den Mehrbetrag herauszahlen?

Antwort:

Nein. Der Nachlass wird dann unter die übrigen Miterben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil dieses überbegünstigten Miterben außer Ansatz bleibt.

Beispiel:

A erhielt zu Lebzeiten 300.000. Im Nachlass sind noch 60.000. Es sind vier Miterben zu je 1/4. A scheidet bei der Erbteilung aus, muss aber auch nichts zurückzahlen. B, C und D teilen sich die restlichen 60.000.

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