Erbschaftsteuer: Finanzamt VS zuständig für Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen

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Erbschaftsteuer: Finanzamt VS zuständig für Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Finanzamt VS zuständig für Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen

Das Erbschaftsteuerfinanzamt Villingen-Schwenningen hat einen großen Zuständigkeitsbereich. Schenken und Erben werden hier steuerlich für einen Großteil Baden-Württembergs erfasst und erarbeitet. Wir sind deshalb hier vor Ort für unsere Mandanten tätig. Dem Finanzamt Villingen-Schwenningen sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch die Zuständigkeiten für die Finanzämter

* Konstanz
* Rottweil
* Singen
* Tuttlingen und
* Waldshut-Tiengen

übertragen worden. Näheres ergibt sich aus der „Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt.

Zuständigkeitsbereich
Telefon-Durchwahl
Buchstaben A – Hi
07721/923-379, -381, -681
Buchstaben Hj – Q
07721/923-364, -366
Buchstaben R – Z

07721/923-373, -375

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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