Die größten Fehler beim Vererben: Das Testament im Nachtkasten. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Die größten Fehler beim Vererben: Das Testament im Nachtkasten

Wie viele Testamente jährlich verschwinden, weil sie dem Finder nicht gefallen, weiß niemand. Aber es ist sicher keine kleine Zahl. Ein Testament gehört daher gut aufbewahrt, nämlich beim Nachlassgericht. Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Die Kosten belaufen sich für eine Einzeltestament einmalig auf 75 Euro plus 18 Euro für die Meldung an das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Bei einem Ehegattentestament belaufen sich die Kosten auf einmalig 75 Euro und zwei mal 18 Euro für die Meldung der Eheleute an das Zentrale Testamentsregister.

Wer das – aus welchen Gründen auch immer – scheut, sollte dann wenigstens zwei Testamente schreiben und eines dem Meistbegünstigten zur Aufbewahrung geben. Er verliert es sicher nicht und kann es vorlegen, so dass für den Fall, dass das Haupttestament verschwinden sollte, Vorsorge getroffen ist.

Die Empfehlung lautet aber klar: Beim Amtsgericht – Nachlassgericht – hinterlegen.

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