Erbteil

Erbanteil ist bewegliches Vermögen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbteil ist bewegliches Vermögen

Ich bin Miterbe und habe einen 1/4 Erbanteil. Im Nachlass befindet sich nur noch ein Grundstück. Damit besteht der Nachlass doch aus unbeweglichem Vermögen oder?

Antwort:

Das ist richtig, aber Sie haben bloß einen Erbanteil und kein Miteigentum an dem Grundstück. Der Anteil des einzelnen Miterben an einer Erbengemeinschaft ist bewegliches Vermögen. Er verschafft seinem Inhaber im Wesentlichen einen Anspruch auf Auseinandersetzung gegen den oder die anderen Teilhaber. Selbst wenn sich der Anspruch auf Auseinandersetzung im Einzelfall auf Übertragung eines Grundstücks, eines Grundstücksteils oder dinglichen Rechts richtet, ändert das nichts an der Qualifikation dieses Anspruchs als bewegliches Vermögen (vgl. BGHZ 131, 22 [27f.] = DtZ 1996, 84 = NJW 1996, 932 L; Senat, BGHZ 144, 251= NJW 2000, 2421 [unter 3b]; BGH NJW 2001, 2397: ).

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