Erbengemeinschaft: Muss der Bruder als Miterbe Miete zahlen?

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Muss der Bruder als Miterbe Miete zahlen?

Darf der Miterbe mietfrei wohnen?

Unsere verwitwete Mutter ist gestorben. Wir vier Kinder sind Erben zu  je 1/4 geworden. Der jüngste Bruder wohnte immer kostenlos im „Hotel Mama“. Das Haus ist der wesentliche Nachlassgegenstand. Wir sehen nicht ein, dass er weiter wie die Made im Speck lebt. Können wir Miete von ihm verlangen?

„Miete“ kann verlangt werden

 Ja, sie können von Ihrem Bruder eine sogenannte Nutzungsentschädigung (das ist letztlich das Gleiche wie eine Miete) verlangen.

Klassiker kostenloses Wohnen

Dass ein Miterbe ein zum Nachlass gehörendes Haus alleine weiternutzt, ohne etwas dafür zahlen zu wollen, ist ein erbrechtlicher Klassiker, kommt also oft vor.

Grundsätzlich gilt: Jeder Miterbe hat das Recht, zum Nachlass gehörende Gegenstände – also auch ein Haus – zu nutzen; denn jedem gehört alles. Allerdings darf der Erbe das gleichrangige Nutzungsrecht der anderen nicht beeinträchtigen.

„Miete“ muss verlangt werden

Wenn also der Miterbe im Haus wohnt, muss er wegen seines Nutzungsrechts grundsätzlich keine Miete zahlen. Erst wenn die Miterben verlangen, dass er eine Nutzungsentschädigung zahlt, ist diese „Miete“ zur Zahlung fällig.

Tipp

Wir fordern für Sie als Miterben in rechtlich korrekter Weise den oder die Miterben auf, eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Hauses zu zahlen.

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