Erbscheine bei Patchwork-Familien ohne Testament

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Erbscheine bei Patchwork-Familien ohne Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbscheine bei Patchwork-Familien ohne Testament

Angenommen die Witwe stirbt und hat Kinder aus zwei Ehen: zwei Kinder aus erster Ehe und ein Kind aus der zweiten Ehe. Beide Männer sind schon gestorben. Die beiden Kinder aus erster Ehe wollen jetzt wissen, was sie tun sollen, nachdem die Mutter gestorben ist.

Ist kein Testament vorhanden, sind sie gesetzliche Erben zu 1/3 nach der Mutter, wenn aus der zweiten Ehe ein Halbbruder vorhanden ist. Sie müssen einen Erbschein nach der Mutter beantragen, der die gesetzliche Erbfolge ausweist. In ihm steht dann, dass die beiden Kinder aus erster Ehe und der Halbbruder zu je 1/3 gesetzliche Erben Ihrer Mutter geworden sind.

Möglicherweise erben sie auch indirekt vom vorverstorbenen Stiefvater. Ist dieser ohne Testament vorverstorben, wurde im Normalfall die Mutter Erbin zu 1/2 und der Halbbruder ebenfalls Miterbe zu 1/2. In der Erbschaft der Mutter befindet sich also der Nachlass des Stiefvaters zur Hälfte. Sollte noch kein Erbschein für die Mutter und den Halbbruder beantragt sein, können sie auch den Erbschein nach dem Stiefvater als gesetzliche Erben der Mutter beantragen.

Erbscheine sind beim Nachlassgericht  zu beantragen.

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