Ausgleichung

Erbteilung: Bei Ausgleichung sind Schenkungen an Kind nicht zurückzuzahlen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbteilung: Bei Ausgleichung sind Schenkungen an Kind nicht zurückzuzahlen

Wenn Eltern den Kindern etwas geschenkt haben, kann es sein, dass diese Schenkung nach dem Tod der Eltern auszugleichen ist. Dabei ist wichtig, dass diese Ausgleichung in der Regel nur vorzunehmen ist, wenn der schenkende Elternteil die Ausgleichung bei der Schenkung angeordnet hat. Die Ausgleichung findet nur unter den Kindern statt, die gesetzliche Erben werden oder wenn sie durch Testament auf die gleichen Erbteile gesetzt wurden. Hat ein Kind durch die Schenkung bereits mehr erhalten, als ihm zugekommen wäre, wenn sich die Schenkung noch im Nachlass befände, muss er nichts zurückzahlen.

Beispiel

Die Eltern V und W sind in Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie haben drei Kinder K1 bis K3. K1 hat 1970 eine Schenkung von V erhalten. V hat bei der Schenkung angeordnet, dass die Schenkung später nach seinem Tod auszugleichen ist. Die Ausgleichungszuwendung für K1 hatte einen Wert im Zuwendungszeitpunkt 1970 von 200. Der Verbraucherpreisindex 1970 liegt bei 40, für 2015 bei 120. V stirbt 2015, ohne ein Testament zu hinterlassen. Wie ist zu teilen?

§ 2056 BGB Mehrempfang

Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, so ist er zur Herauszahlung des Mehrbetrags nicht verpflichtet. Der Nachlass wird in einem solchen Falle unter den übrigen Erben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil des Miterben außer Ansatz bleiben.

Lösung:
  • Nachlass 600
  • W scheidet aus der Ausgleichung mit 300 aus
  • Ausgleichungsnachlass: 300 Nachlass +600 (= mit 120/40 indexierter Vorempfang 200 K1 = 3 x 200) = 900
  • vorläufiger Erbteil K1: 900 x 1/3 = 300
  • K1 300 ./. 600 Vorempfang = minus 300, die aber nicht zurückgezahlt werden müssen, wegen § 2056 BGB, also Null für K1
  • K1 Null, K2 150, K3 150
  • Probe: 300 W + 0 K1 + 150 K2 + 150 K3 = 600 Nachlas

 

 

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