EU-Erbrechtsverordnung

EU-Erbrecht: Enterbung der Pflichtteilsberechtigten durch Umzug. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

EU-Erbrecht: Enterbung der Pflichtteilsberechtigten durch Umzug

Die EU-Erbrechtsverordnung macht es möglich.: Die Enterbung durch Umzug. Für Todesfälle nach dem 17. August 2015 gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer also umzieht, verändert das für ihn geltende Erbrecht. Der Deutsche, der dauerhaft in England  lebt, wird nach englischem Erbrecht beerbt, wenn er nicht im Testament durch Rechtswahl sein deutsches Heimatrecht als Erbrecht wählt. Folgende Länder bieten interessante Optionen:

  • England kennt kein Pflichtteilsrecht, damit sind in Deutschland pflichtteilsberechtigten Ehegatten und Kinder durch einen Umzug auf die Insel völlig enterbt.
  • Schweden kennt keinen Pflichtteil für Ehegatten
  • Finnland kennt keinen Pflichtteil Ehegatten
  • Polen kennt nur eine Pflichtteilsberechtigung von Arbeitsunfähigen und Minderjährigen
  • Estland kennt nur eine Pflichtteilsberechtigung von Arbeitsunfähigen und Minderjährigen

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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