Fachanwalt Erbrecht
Focus-Top-Anwalt Erbrecht in Konstanz, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen

Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Villingen, Rottweil, Radolfzell, Konstanz

FOCUS-Spezial Deutschlands Top-Anwälte: Gerhard Ruby war von 2000 bis 2020 jedes Mal dabei.

Die große Focus Anwaltsliste im Erbrecht

Gerhard Ruby wurde bisher in allen vier bisher erschienenen Focus-Listen als Erbrechtsanwalt empfohlen, nämlich 2000, 2003 und aktuell 2013 und 2020. Wir betrachten das als hohe Auszeichnung für unsere Kanzlei.

Jetzt ist es amtlich, Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht von der Erbrechtskanzlei RUBY wird in der Anwaltsliste des Magazins FOCUS als Top-Anwalt im Erbrecht empfohlen. Er erhielt die höchstmögliche Punktezahl an Kollegenempfehlungen. Die Erbrechtskanzlei Ruby gehört laut FOCUS damit zu den besten in Deutschland, die Erbrecht als Kernkompetenz angeben. Motto der Erbrechtskanzlei RUBY ist schon seit über zehn Jahren „Wir machen nur Erbrecht!“.

„Welcher Jurist empfiehlt sich, wenn es um Ihr ganz persönliches Recht geht?“ Mit dieser Frage hat das Nachrichten-Magazin FOCUS das Institut Statista beauftragt, eine Erhebung durchzuführen.

Schließlich sind zur Zeit in Deutschland mehr als 160.000 Rechtsanwälte zugelassen. Da fällt es schwer, den Experten für den eigenen Fall zu finden. 20 Prozent der 160.000 Mitglieder der Bundesrechtsanwaltskammer verfügen über einen Fachanwaltstitel.

Befragt wurden mehr als 4.200 Fachanwälte dahingehend, welche Kollegen diese außerhalb der eigenen Kanzlei empfehlen würden, wenn es um bestimmte Rechtsgebiete geht. Die Befragten konnten für jedes ihrer Fachgebiete einen oder mehrere Kollegen empfehlen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. In Zweifelsfällen zogen die Studienersteller Mandantenbewertungs-Portale aus dem Internet als weiteres Entscheidungskriterium heran.

Herausgekommen ist dabei eine Liste mit über 500 Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, unterteilt in Rechtsgebiete und Regionen. Die Liste hat der Focus nunmehr in seiner aktuellen „FOCUS Spezial“-Ausgabe für den Monat November/Dezember veröffentlicht.

Alle darin erschienenen Anwälte erhalten die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2013“. Das Siegel würdigt die hohe Fachkompetenz und Expertise des Juristen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Im Gebiet des Erbrechts führt die Liste nur 75 Spezialisten aus ganz Deutschland auf. Darunter Gerhard Ruby als einer der wenigen in Baden-Württemberg. „Es ist ein großes Kompliment für unsere Kanzlei, zumal die Auszeichnung auf der Benennung von Fachanwaltskollegen beruht.“ Neben den Mandanten selbst, können wohl nur Rechtsanwaltskollegen bewerten, ob sich ein anderer Kollege in seinem Rechtsgebiet auskennt – oder nicht. Insofern fühlen wir uns darin bestätigt, den Weg der absoluten Spezialisierung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auch zukünftig weiterzugehen“, meint Ruby.

Gerhard Ruby, der bereits bei den früheren beiden Erhebungen des FOCUS in den Jahren 2000, 2003 und 2013 in die Focus-Anwaltsliste Erbrecht aufgenommen worden war worden war, schmunzelt: „Es ist schon schön, dass ich in allen Focus-Anwaltslisten bin. Aber wichtiger ist für mich, dass wir in unserer Erbrechtskanzlei alle gute Arbeit leisten und das  kann ich für meine Partner garantieren“.

Die Kanzlei betreibt unter www.ruby-erbrecht.com eine informative Homepage zu allen Themen des Erbrechts, Erbschaftsteuerrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.

Die Liste mit 16 Empfehlungen für Baden-Württemberg und 123 Empfehlungen z.B. in 2003 für ganz Deutschland kann abgerufen werden unter:

http://www.focus.de/finanzen/news/anwaltsliste-erbrecht-empfohlene-experten_aid_193408.html

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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