Gerhard Ruby, 61,

ist Erbrechtsexperte, mehrfacher Buchautor, Erfinder der Erbrechtstage, Gründer der ersten deutschen Kanzlei (nur) für Erbrecht und der Erbrechtsakademie. Er gilt als „Dolmetscher zwischen Juristen und den Menschen außerhalb der Gerichtssäle“. Sein Weg als Erbrechtsanwalt begann 1992 und heute zählt er zu den bekanntesten Gesichtern in Erbrechtsdeutschland. Vom Münchener Nachrichtenmagazin FOCUS wird er daher gerne

„Der Mann für’s Erbe“

genannt. Gerhard Rubys Fähigkeit, komplexe Sachverhalte mit spielender Leichtigkeit auf das Wesentliche zusammenzufassen und für die Allgemeinheit verständlich zu erläutern, zeichnet seine humorvollen Vorträge aus. Hierbei ist ihm vor allem an der

Aufklärung

der „normalen Menschen“ und der Vermittlung von unabhängigen Hintergrundinformationen gelegen.

Gerhard Ruby ist seit 2000 ununterbrochen in der

Focus-Liste der deutschen Top-Anwälte für Erbrecht

zu finden. Seine Anwaltskanzlei wurde von der Wirtschaftswoche unter die besten 25 deutschen Top-Kanzleien für Erbrecht gewählt. Er war einer der ersten deutschen Fachanwälte für Erbrecht und  kann mittlerweile auf an die 1000 Vorträge und Auftritte in Rundfunk und Fernsehen zurückblicken. Ruby ist wissenschaftlicher Beirat der führenden erbrechtlichen Fachzeitschriften.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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