Gerhard Ruby, 61,
ist Erbrechtsexperte, mehrfacher Buchautor, Erfinder der Erbrechtstage, Gründer der ersten deutschen Kanzlei (nur) für Erbrecht und der Erbrechtsakademie. Er gilt als „Dolmetscher zwischen Juristen und den Menschen außerhalb der Gerichtssäle“. Sein Weg als Erbrechtsanwalt begann 1992 und heute zählt er zu den bekanntesten Gesichtern in Erbrechtsdeutschland. Vom Münchener Nachrichtenmagazin FOCUS wird er daher gerne
„Der Mann für’s Erbe“
genannt. Gerhard Rubys Fähigkeit, komplexe Sachverhalte mit spielender Leichtigkeit auf das Wesentliche zusammenzufassen und für die Allgemeinheit verständlich zu erläutern, zeichnet seine humorvollen Vorträge aus. Hierbei ist ihm vor allem an der
Aufklärung
der „normalen Menschen“ und der Vermittlung von unabhängigen Hintergrundinformationen gelegen.
Gerhard Ruby ist seit 2000 ununterbrochen in der
Focus-Liste der deutschen Top-Anwälte für Erbrecht
zu finden. Seine Anwaltskanzlei wurde von der Wirtschaftswoche unter die besten 25 deutschen Top-Kanzleien für Erbrecht gewählt. Er war einer der ersten deutschen Fachanwälte für Erbrecht und kann mittlerweile auf an die 1000 Vorträge und Auftritte in Rundfunk und Fernsehen zurückblicken. Ruby ist wissenschaftlicher Beirat der führenden erbrechtlichen Fachzeitschriften.