Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes
Bodenschutzgesetz

Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist ein bundesdeutsches Gesetz, das zusammen mit den Bodenschutzgesetzen der Länder den Hauptteil des bundesdeutschen Bodenschutzrechts bildet. Das Gesetz wird ergänzt durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).

§ 4 Abs. 3 BBodSchG:Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.“

Die Verantwortlichkeit des Gesamtrechtsnachfolgers nach § 4 Abs. 3 BBodSchG setzt den Eintritt einer zivilrechtlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge voraus, die an ein tatsächliches Ereignis (Erbfall) oder an rechtsgeschäftliche Vereinbarungen (Verträge nach dem UmwG) anknüpfen kann.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren