Patientenverfügung

Gilt meine alte Patientenverfügung weiter? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Gilt meine alte Patientenverfügung weiter?

Frage:

Ist nach dem Gesetz meine alte Patientenverfügung noch gültig?

Antwort:

Ja! Endlich ist gesetzlich klargestellt dass sich Ärzte, Betreuer und Gerichte an die Patientenverfügung halten müssen. Voraussetzung ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt, eindeutige Regelungen enthält und genau beschreibt, wann sie gelten soll.

Tipp:

Schlecht sind schwammige Formulierungen wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ usw. Lassen Sie sich von uns beraten! Bei einer ersten umfassenden Erbrechtsberatung  gibt es bei uns Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenlos dazu.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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