Erbenhaftung

Haftungsbeschränkung auf den Nachlass: Das eigene Vermögen retten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Haftungsbeschränkung auf den Nachlass: Das eigene Vermögen retten

Wie man die Haftung auf den Nachlass beschränkt und sein eigenes Vermögen rettet

Wer vom Erblasser Schulden erbt haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, also mit Erbschaft und Eigenvermögen. Eigenvermögen ist das Vermögen, dass der Erbe schon vor dem Erbfall als eigenes Vermögen hatte, was ihm also schon immer gehörte. 

Die Haftung ist aber immer auf den Nachlass beschränkbar, wenn man alles richtig macht, wozu die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht unerlässlich ist.

Mittel der Haftungsbeschränkung sind die

 

 

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