Grundbuchamt und Erbschein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Trotz notariellem Testament verlangt Grundbuchamt Erbschein
Frage
Kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, obwohl ich ein notarielles Testament habe?
Antwort
Ja, wenn die Erbfolge sich aus dem notariellen Testament nicht eindeutig ergibt – was öfters der Fall ist, als man denkt – kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen.
Gut zu wissen
Das ist meistens bei einer Pflichtteilsstrafklausel, die sehr häufig vorkommt, der Fall. Macht einer der Schlusserben nach dem ersten Erbfall seinen Pflichtteil geltend, verliert er danach seine Schlusserbenstellung. Da man aus dem Testament nicht ersehen kann, ob der Pflichtteil geltend gemacht wurde, kann ein solches notarielles Testament den Erbschein nicht ersetzen.