Berliner Testament für Eheleute
Berliner Testament

Schlusserbe in einem Berliner Testament zugleich Ersatzerbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schlusserbe in einem Berliner Testament zugleich Ersatzerbe?

Frage:

Ich bin das einzige Kind meiner Mutter und stamme aus deren erster, geschiedener Ehe. Jetzt war sie in zweiter Ehe mit meinem Stiefvater verheiratet, der keine Kinder hat. Die beiden haben sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben und mich zum Schlusserben nach dem überlebenden Ehegatten eingesetzt. Jetzt starb mein Stiefvater. Meine Mutter hat überraschend die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen. Sie meinte damit würde ich Erbe werden. Der einzige Bruder meines Stiefvaters meint aber, er sei einziger gesetzlicher Erbe seines Bruders und daher Alleinerbe, also nicht ich, weil ich nicht mit ihm verwandt sei. Was ist richtig?

Antwort:

Die Auslegung des Testaments dürfte dazu führen, dass Sie mit der Einsetzung als Schlusserbe zugleich auch als Ersatzerbe nach Ihrem Stiefvater eingesetzt wurden. Denn dem es dürfte dem mutmaßlich wirklichen bzw. anzunehmenden Willen des Stiefvaters und Ihrer Mutter entsprochen haben, dass das Vermögen des Erstversterbenden (wenn auch als Bestandteil des Vermögens des überlebenden) an Sie fällt und nicht an den Bruder Ihres Stiefvaters. Aus Sicht des Stiefvaters dürfte es keinen Unterschied machen, ob Sie sein Vermögen infolge der Ausschlagung seiner Frau sofort und nicht erst nach dem Ableben seiner Frau (und Ihrer Mutter) erhalten.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren