Befugnisse des Testamentsvollstreckers. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Befugnisse des Testamentsvollstreckers – Kann ich im Testament bestimmen, was er darf?
Ja, der Erblasser kann im Testament die im Gesetz vorgesehenen Befugnisse des Testamentsvollstreckers erweitern oder beschränken. Zum Beispiel kann er verbieten, bestimmte Grundstücke zu verkaufen. Dadurch kann gesichert werden, dass die Immobilien bei den Erben verbleiben bzw. diesen erhalten bleiben, weil eine Testamentsvollstreckung eine Zwangs- bzw. Teilungsversteigerung verhindert.