Als eingetragener Lebenspartner das Familienheim steuerfrei erben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Als eingetragener Lebenspartner das Familienheim steuerfrei erben
Frage aus Blumberg:
Mein Lebenspartner ist gestorben. Er hat mich zum Alleinerben eingesetzt. Wir lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (sog. „Homo-Ehe“). Er hinterließ mir 1,1 Mio. Euro, nämlich ein Haus im Wert von 600.000 Euro, in dem wir lebten und 500.000 Euro Wertpapiere. Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
Antwort der Erbrechtskanzlei RUBY
Nein. Zum einen ist der Erwerb des Familienheims durch einen eingetragenen Lebenspartner oder einen Ehegatten völlig steuerfrei. Dann bleiben „nur“ noch die 500.000 Euro Wertpapiervermögen übrig, für die Ihr persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro ausreicht. Darüber hinaus haben Sie noch einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro.