Kann eingetragener Lebenspartner Familienheim steuerfrei erben?

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Pflichtteilsberechtigung für Gleichgeschlechtliche
Gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Als eingetragener Lebenspartner das Familienheim steuerfrei erben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Als eingetragener Lebenspartner das Familienheim steuerfrei erben

Frage aus Blumberg:

Mein Lebenspartner ist gestorben. Er hat mich zum Alleinerben eingesetzt. Wir lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (sog. „Homo-Ehe“). Er hinterließ mir 1,1 Mio. Euro, nämlich ein Haus im Wert von 600.000 Euro, in dem wir lebten und 500.000 Euro Wertpapiere. Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Antwort der Erbrechtskanzlei RUBY

Nein. Zum einen ist der Erwerb des Familienheims durch einen eingetragenen Lebenspartner oder einen Ehegatten völlig steuerfrei. Dann bleiben „nur“ noch die 500.000 Euro Wertpapiervermögen übrig, für die Ihr persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro ausreicht. Darüber hinaus haben Sie noch einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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