Kann ich als Mutter erben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann ich als Mutter nach dem Gesetz erben?

Frage:

Erst ist mein Mann verstorben, jetzt mein einziger Sohn. Er hatte keine Kinder, nur eine Lebensgefährtin. Wer erbt?

Antwort:

Sie sind Alleinerbin. Kinder als Erben der ersten Erbordnung gibt es nicht. Somit kommen die Erben der zweiten Erbordnung zum Zuge.

§ 1925 BGB Gesetzliche Erben zweiter Ordnung

(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.

(3) Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.

(4) In den Fällen des § 1756 sind das angenommene Kind und die Abkömmlinge der leiblichen Eltern oder des anderen Elternteils des Kindes im Verhältnis zueinander nicht Erben der zweiten Ordnung.

Die Lebensgefährtin Ihres Sohnes gehört nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben und geht somit leer aus.

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