Erbe sein und ein Vermächtnis erhalten. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbe sein und ein Vermächtnis erhalten?

Ja, es ist möglich im gleichen Testament als Erbe eingesetzt zu werden und ein Vermächtnis zugewendet zu bekommen. Das Vermächtnis heißt dann Vorausvermächtnis und der Bedachte Vorausvermächtnisnehmer. Das Vermächtnis ist nämlich im Voraus, also vor der Erbteilung zu erfüllen. Das Vorausvermächtnis muss sich der Erbe nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen. Die Erben erhalten das, was nach Erfüllung des Vorausvermächtnisses noch übrig bleibt.

Beispiel 1:

Beim Alleinerben kann das Vorausvermächtnis sinnvoll sein, wenn der Alleinerbe zwar die (vielleicht komplizierte und unübersichtliche) Erbschaft ausschlägt, das (wertvolle) Vorausvermächtnis aber annimmt.

Beispiel 2:

Der Erblasser setzt seine Tochter und seinen Sohn zu je 50 % als Erben ein. Den Betrieb wendet er im Wege des Vorausvermächtnisses seinem Sohn zu. Hier ist der Sohn als Miterbe zugleich Vorausvermächtnisnehmer. Der dem Sohn zugewendet Betrieb ist ein Vermächtnis, auch wenn der Sohn als Miterbe selber durch dieses Vermächtnis beschwert ist. Der Sohn ist einerseits zwar durch das Vermächtnis beschwerter Miterbe, er hat aber andererseits dieselbe rechtliche Position wie ein Vermächtnisnehmer, der nicht zur Erbengemeinschaft gehört: Der Sohn hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übereignung des Betriebs. Erbschaftsteuerlich ist es so, dass die steuerlichen Begünstigungen für den Betrieb (z.B. 85%iger Bewertungsabschlag) alleine dem Sohn als Vermächtnisnehmer zustehen.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren