Tabelle zur Erbschaftsteuer
Tabelle zur Erbschaftsteuer

Kassiert der Staat vom ersten Euro an Erbschaftsteuer? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kassiert der Staat vom ersten Euro an Erbschaftsteuer?

Nein, hier gibt es für Erben Freibeträge. Erst wenn die Erbschaft diesen Freibetrag überschreitet, muss vom Erben Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Erben werden zunächst in Steuerklassen unterteilt:

  • Ehegatten, Kinder und Enkel gehören zum Beispiel der Steuerklasse I an
  • Geschwister, Nichten und Neffen, sowie geschiedene Ehegatten der Steuerklasse II
  • alle anderen, auch nichteheliche Lebensgefährten der Steuerklasse III
Vorsicht: Eltern gehören bei der Erbschaftsteuer zu Steuerklasse I, bei einer Schenkung hingegen zur Steuerklasse II

Die persönlichen Freibeträge liegen für Ehegatten bei 500.000 Euro, für jedes Kind nach jedem Elternteil bei 400.000 Euro  (pro Kind also 800.000 Euro nach Vater und Mutter), für Enkel bei 200.000 Euro und für Urenkel auf 100.000 Euro nach jedem Großeltern bzw. Urgroßelternteil. Zu beachten ist, dass der Ehegatte noch einen Versorgungsfreibetrag bis zu 256.000 Euro haben kann und der gedachte Zugewinnausgleich immer steuerfrei ist. Auch den Kindern kann (je nach Alter bis 27 Jahre) ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag bis 52.000 Euro zustehen. Ehegatte und Kinder können zudem das selbst genutzte Familienheim steuerfrei erben, sofern sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. 

 

 

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