Kodizill

Kodizil. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Spezialist für Erbrecht in Baden-Württemberg, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist ein Kodzill?

Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die das Testament ergänzt, jedoch keine Erbeinsetzungen, sondern andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill kann zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnisses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll.

Das Kodizill ist im deutschen BGB nicht besonders geregelt.

Im Österreichischen Recht ist Kodizill jede letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung enthält (vgl. ABGB):

§ 553 ABGB. Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Kodizill.

Der Begriff Kodizill stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde später auch ins gemeine Recht übernommen. Es gelten dieselben Formvorschriften wie für ein Testament. Bei der Abfassung empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einzuholen, damit es keine Unklarheiten gibt, wer darüber hinaus Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger sein soll.

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