Landgericht entscheidet über „Hof“ wenn kein Landwirtschaftserbrecht gilt

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Landgericht entscheidet über „Hof“ wenn kein Landwirtschaftserbrecht betroffen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Landgericht entscheidet über „Hof“ wenn kein Landwirtschaftserbrecht betroffen

Bei Streit über einen „Hof“ ist das Landgericht (nicht: Landwirtschaftsgericht!)  als Prozessgericht jedenfalls dann zur Entscheidung zuständig, wenn Streitgegenstand nicht das Landwirtschaftserbrecht selbst ist.

Für Experten:
OLG Hamm v. 07.01.2010 – 10 W 128/09 –

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