Wie wird das Grundbuch nach dem Tod berichtigt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Mein Vater ist tot und das Grundbuch ist jetzt falsch. Wie wird das berichtigt?

Es hat eine Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge zu erfolgen. Hierzu wird grundsätzlich ein Erbschein benötigt, den sie vom Nachlassgericht erhalten. Dem Grundbuchamt muss dann eine Ausfertigung des Erbscheins vorgelegt werden (ein bloß beglaubigte Abschrift genügt nicht). Erforderlich ist schließlich der Antrag auf Grundbuchberichtigung.

Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, kann die Erbfolge nachgewiesen werden

  • indem eine beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und des Eröffnungsprotokolls dem Grundbuchamt vorgelegt wird
  • wenn die Erbfolge in der Verfügung von Todes wegen zweifelsfrei bestimmt ist.

Die Eintragung der Erben im Grundbuch ist in den ersten zwei Jahren nach dem Erbfall kostenlos.

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