Mutter hat Grundsicherung erhalten. Muss ich die als Erbe zurückzahlen?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Mutter hat Grundsicherung erhalten. Muss ich die als Erbe zurückzahlen?
Altenteil und AGBGB

Mutter hat Grundsicherung erhalten. Muss ich die als Erbe zurückzahlen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Meine verstorbene Mutter hat Grundsicherung erhalten. Muss ich die als Erbe zurückzahlen?

Frage:

Meine verstorbene Mutter hat Grundsicherung erhalten. Ich bin ihre alleinige Erbin. Muss ich die Grundsicherung der letzten zehn Jahre jetzt aus dem Erbe zurückzahlen, wie das bei der Sozialhilfe der Fall ist?

Antwort:

Nein.

Es ist bei der Grundsicherung nicht so wie bei der Sozialhilfe, wo man

  • als Erbe des Sozialhilfeempfängers
  • als Erbe des Ehegatten eines Sozialhilfeempfängers, falls der Ehegatte vor dem Sozialhilfeempfänger stirbt

zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet ist, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet worden sind. Allerdings ist dort die Haftung auf den Wert des hinterlassenen Erbes begrenzt. Liegt der Wert des Erbes (in 2012) unter 2.244 Euro wird kein Kostenersatz verlangt. Ist der Ehegatte oder ein Verwandter Erbe sind sogar 15.300 Euro aus dem Erbe frei, wenn der Ehegatte mit dem Erblasser zusammen lebte und ihn bis zu seinem Tod gepflegt hat.

Gut zu wissen

All dies gilt bei der Grundsicherung nicht. Das Gesetz stellt in § 102 Abs. 5 SGB XII ausdrücklich klar, dass die Pflicht zum Kostenersatz durch die Erben nicht für Leistungen „nach dem Vierten Kapitel“ des SGB XII, also nicht für Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren