Missbrauchsgefahren bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht

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Missbrauchsgefahren bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Missbrauchsgefahren bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht

Eine notarielle Vorsorgevollmacht eines Elternteils für ein Kind, die als Generalvollmacht unter Gestattung von Insichgeschäften ausgestaltet ist, birgt folgende Gefahren:

  • das Kind kann  Vater / Mutter zu Bürgen für eigene oder fremde Schulden erklären
  • das Kind kann mit dem Vermögen der Eltern Wertpapiere kaufen, um zu spekulieren und alles verlieren
  • das Kind kann das Haus der Eltern mit einer Grundschuld belasten, um eigene oder fremde Schulden abzusichern
  • das Kind kann Schenkungen machen, an sich selbst und an andere, z.B. kann es sich das Haus der Eltern schenken (alles schon passiert).
  • das Kind kann die Bankkonten der Eltern abräumen
  • und vieles mehr

Es ist also ein Irrglaube zu meinen die  Vorsorgevollmacht sei das alleinseligmachende Instrument der Vorsorge. Oftmals wäre ein Betreuung unter der Aufsicht des Betreuungsgerichtes besser gewesen.

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