Missbrauchsgefahren bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Missbrauchsgefahren bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht
Eine notarielle Vorsorgevollmacht eines Elternteils für ein Kind, die als Generalvollmacht unter Gestattung von Insichgeschäften ausgestaltet ist, birgt folgende Gefahren:
- das Kind kann Vater / Mutter zu Bürgen für eigene oder fremde Schulden erklären
- das Kind kann mit dem Vermögen der Eltern Wertpapiere kaufen, um zu spekulieren und alles verlieren
- das Kind kann das Haus der Eltern mit einer Grundschuld belasten, um eigene oder fremde Schulden abzusichern
- das Kind kann Schenkungen machen, an sich selbst und an andere, z.B. kann es sich das Haus der Eltern schenken (alles schon passiert).
- das Kind kann die Bankkonten der Eltern abräumen
- und vieles mehr
Es ist also ein Irrglaube zu meinen die Vorsorgevollmacht sei das alleinseligmachende Instrument der Vorsorge. Oftmals wäre ein Betreuung unter der Aufsicht des Betreuungsgerichtes besser gewesen.