Muss für Berliner Testament die Überschrift „Berliner Testament“ lauten?

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Berliner Testament. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Frage: Muss für ein Berliner Testament die Überschrift „Berliner Testament“ lauten?

Antwort:

Nein, auf keinen Fall, das ist eher sogar ungewöhnlich. Die Überschrift könnte natürlich „Berliner Testament“ lauten, aber das kann zu Auslegungsproblemen führen. Gewöhnliche Überschriften sind „Unser Testament“, „Gemeinschaftliches Testament“, „Unser letzter Wille“ oder einfach nur „Testament“.

Achtung:

Der Begriff „Berliner Testament“ ist kein Rechtsbegriff. In der Regel wird darunter verstanden, dass sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder zu Schlusserben. Manchmal verstehen die Leute aber auch nur die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung als Berliner Testament. Und dann gibt es noch viele andere Vorstellungen, was eine Berliner Testament sein soll.

Tipp:

Also verwenden Sie diesen Begriff besser nicht, sondern wählen sie als Ehegatten am Besten den Begriff „Gemeinschaftliches Testament“.

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