Muss ich mein Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben?

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Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben?

Es ist sicherlich sinnvoll im Testament mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Zwingend ist dies aber nicht. Es können sogar Testamente mit der Unterschrift „Euer Vater“ gültig sein, aber natürlich ist eine solche Unterschrift nicht empfehlenswert.

Tipp:

Wer unbedingt mit seiner schwungvollen, unleserlichen Unterschrift unterschreiben will, sollte einfach noch daneben gut lesbar mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.

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