Kosten des Notars

Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Notarielles Nachlassverzeichnis – Was kostet es?

Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist vom Erben auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten in Auftrag zu geben. Notare erstellen solche Nachlassverzeichnisse nicht gern, weil es arbeits- und zeitaufwändig ist. Wahrscheinlich hat sich noch nicht unter allen Notaren herumgesprochen, dass damit gutes Geld zu verdienen ist. Die Notargebühren wurden für das neue GNotKG kräftig angehoben. Auch die Gegenstandswerte, aus denen sich die Gebühr errechnet, sind hoch. Es werden sogar die Schulden in den Gegenstandswert eingerechnet.

Die Schulden werden zum Geschäftswert hinzugerechnet

§ 115 GNotKG Vermögensverzeichnis, Siegelung

Der Geschäftswert für die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen … ist der Wert der verzeichneten oder versiegelten Gegenstände. Dies gilt auch für die Mitwirkung als Urkundsperson bei der Aufnahme von Vermögensverzeichnissen.

§ 115 Gerichts- und Notarkostengesetz

 § 115 GNotKG stellt darauf ab, welche Werte in das Vermögensverzeichnis tatsächlich aufgenommen werden. Das gilt auch für die Schulden.

So hat das Landgericht Münster zur Freude der Notare und mit Beschluss vom 29.06.2020 – 5 OH 5/20 entschieden.

Der Fall des LG Münster

Der Notar nahm in seinem Verzeichnis Aktiva von 20.000 Euro und Schulden von 900.000 Euro auf. Der Verstorbene hatte Schenkungen vorgenommen (sog. fiktiver Nachlass), die mit 580.000 Euro ermittelt und aufgenommen wurden.

Der Notar verlangte für sein Nachlassverzeichnis vom Erben zunächst rund 3.200 Euro. Er hatte seiner Rechnung einen Gegenstandswert von 600.000 Euro zugrunde gelegt, nämlich die Schulden und die Schenkungen. .

Der Notar meinte aber aus einem Gegenstandwert von 1,5 Millionen abrechnen zu dürfen, weil auch die Schulden von 900.000 Euro zu den 600.000 Euro hinzuzrechnen seien.

Die Prüfung erfolgte durch das Landgericht Münster.

Der Beschluss

Die Münsteraner Richter waren der Ansicht, dass sich der Geschäftswert des Nachlassverzeichnisses nach dem Wert der verzeichneten Gegenstände, also auch der Schulden bemisst. Es kommt also nicht darauf an, was der Nachlass tatsächlich wert ist, sondern es kommt auf die Werte an, die der Notar verzeichnet hat.

Kritik

Diese Entscheidung wird in der Fachliteratur heftig kritisiert. Es bleibt abzuwarten wie andere Gerichte entscheiden werden.

Die Kosten

Je nach Nachlasswert entstehen folgende Kosten für ein Nachlassverzeichnis:

Nachlasswert bisGebühr für notarielles Nachlassverzeichnis (einschließlich 19 % Umsatzsteuer)
10.000 €179,00 €
50.000 €196,00 €
125.000 €714,00 €
200.000 €1.035,00 €
500.000 €2.225,00 €
1.000.000 €4.129,00 €
1.500.000 €6.033,30 €
2.000.000 €7.937,30 €
2.500.000 €9.841,30 €
3.000.000 €11.745,30 €

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