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Patchwork: Was erben meine Kinder und mein neuer Partner ohne Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Patchwork: Was erben meine Kinder und mein neuer Partner ohne Testament?

1. Verheiratete Patchworker:

Für den erstversterbenden Patchwork-Ehegatten ist die gesetzliche Erbfolge besonders heikel. Seine Kinder sind bei der Patchworkfamilie doppelt benachteiligt: Hat z.B. jeder Patchwork-Ehegatte zwei eigene Kinder, erben im Normalfall beim ersten Erbfall der überlebende Ehegatte 1/2 und die beiden Kinder des Verstorbenen 1/4 des Vermögens. Stirbt der Mann zuerst, bilden seine Kinder also eine Erbengemeinschaft mit ihrer Stiefmutter am Nachlass des Vaters. Das ist schon schlimm genug. Noch schlimmer kommt es aber beim zweiten Erbfall. Stirbt die Stiefmutter kommt die Hälfte des Vaters alleine bei den Stiefgeschwistern, also den leiblichen Kindern der Stiefmutter an. Die Hälfte, des Vermögens des Vaters geht an die Stiefgeschwister und von der Stiefmutter erben die Vaterkinder nach der gesetzlichen Erbfolge nichts.

2. Nicht verheiratete Patchworker:

Oft leben Partner unverheiratet Jahrzehnte zusammen. Ohne Testament gibt es kein Erbrecht. Das Kind des verstorbenen Vaters kann dessen Lebensgefährtin vor die Tür setzen. Bei Kinderlosen erben die Eltern oder die Geschwister.

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