Pflichtteil bei Berliner Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteil bei Berliner Testament
Frage:
Nachdem mein Mann gestorben ist macht jetzt unser Sohn den Pflichtteil geltend, obwohl wir ihn in einem Berliner Testament zusammen mit seiner Schwester als Schlusserben nach meinem Tod eingesetzt haben. Das geht doch nicht, oder?
Antwort:
Leider doch. Die überlebende Mutter als Alleinerbin ist immer Schuldnerin des Pflichtteils. Da hilft auch nichts, wenn der „böse“ Sohn am Schluss zum hälftigen Miterben eingesetzt ist.
Tipp:
Der Sohn ist also in jedem Erbfall der Eltern pflichtteilsberechtigt; einmal nach dem Vater und einmal nach der Mutter. Hier können allerdings Strafklauseln im Testament helfen oder eine Strategie zur Pflichtteilsvermeidung mittels lebzeitiger Schenkungen.