Kann ich meinen Pflichtteil am Haus im Grundbuch eingetragen lassen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Verlangen kann man das nicht. Er könnte aber freiwillig eingetragen werden.

Zunächst gilt: Es gibt keinen Pflicht-Anteil am Haus. Der Pflichtteil in Deutschland und Österreich ist nur ein Geldanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Geldanspruch auf den Wert seines Pflichtteils am Nachlass. Das ist die Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Bruchteils vom Nachlass oder den Nachlassgegenständen selbst.

Eine Grundschuld in Pflichtteilshöhe kann aber durch freie Vereinbarung mit dem Erben eingetragen werden. Wenn beispielweise die Mutter den Vater überlebt und die Kinder den Pflichtteil sichern wollen, die Mutter aber kein Geld zur Auszahlung hat. Dann kann der Pflichtteil als Grundschuld am Haus eingetragen werden, was den Vorteil hat, dass die Mutter nicht aus dem Haus muss und der Pflichtteil für die Kinder gesichert ist. Das bedarf aber Einigkeit unter den Beteiligten.

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