Pflichtteilsergänzungsanspruch bei gemischter Schenkung

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Pflichtteilsergänzungsanspruch: Voraussetzungen einer gemischten Schenkung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Voraussetzungen einer gemischten Schenkung

Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 13.10.2009 – Az. 2 U 200/09 – klargestellt:

Ob im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs eine gemischte Schenkung vorliegt, bestimmt sich danach, welchen Wert die Parteien bei den auszutauschenden Leistungen im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit selbst bestimmen. Gemischte Schenkungen, bei denen der Wert der Leistung dem der Gegenleistung nur zum Teil entspricht, sind zwar heranzuziehen, aber nur mit dem überschießenden unentgeltlichen Teil.

Wann beginnt der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung abzuschmelzen?

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