Pflichtteil

Pflichtteilsrecht: Schenkungen vor mehr als zehn Jahren können eine Rolle spielen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Pflichtteilsrecht: Schenkungen vor mehr als zehn Jahren können eine Rolle spielen

Frage:

Meine Mutter hat mich zum Alleinerben eingesetzt. Mein Bruder wurde ausdrücklich enterbt. Meine Mutter hat im notariellen Testament vermerken lassen, dass sie wünsche, dass er auch keinen Pflichtteilsanspruch geltend mache, weil er doch bedenken mögen, was er in der Vergangenheit bereits alles erhalten hat. Leider sind diese Geschenke aber schon vor mehr als zehn Jahren vor dem Tod meiner Mutter gemacht worden, so dass sie für den Pflichtteil doch keine Rolle mehr spielen, oder?

Antwort:

Doch, diese Geschenke können sehr wohl noch eine Rolle spielen!

Dies gilt zum einen in jedem Falle dann, wenn bei der Zuwendung ausdrücklich angeordnet wurde, dass der Beschenkte sich das Geschenk auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. Dies ist nun leider zumindest bei Geschenken unter Laien die absolute Ausnahme.

Die Zuwendung kann aber auch im Hinblick darauf eine Rolle spielen, dass ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, das heißt ein Pflichtteilsanspruch des Bruders an Geschenken der Mutter. Wenn also beispielsweise Sie als Alleinerbe zu Lebzeiten innerhalb der letzten zehn Jahre Geschenke erhalten haben, so muss sich der Bruder auf den diesbezüglichen Pflichtteil sein sogenanntes Eigengeschenk anspruchsmindernd anrechnen lassen, auch wenn es schon länger als zehn Jahre her sein sollte. Dies wird in der Praxis überraschenderweise relativ oft übersehen, dass für Eigengeschenke keine 10-Jahres-Frist gilt!

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren