Restschuldbefreiung: Keine Obliegenheitsverletzung bei Erbschaftsausschlagung

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Ausschlagung der Erbschaft

Restschuldbefreiung: Keine Obliegenheitsverletzung bei Erbschaftsausschlagung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Restschuldbefreiung: Keine Obliegenheitsverletzung bei Erbschaftsausschlagung

Das LG Mainz, hat in einem Beschluss vom 23.04.2003  (Az.: 8 T 79/03) festgestellt, dass dem Schuldner auch dann Restschuldbefreiung zu erteilen ist, wenn er eine Erbschaft in der Absicht der Gläubigerbenachteiligung ausschlägt.

Quelle: ZVI 2003, 362

Für Experten: InsO § 290 I Nr. 4
InsO § 83  Restschuldbefreiung; Erbschaft; Ausschlagung

 

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