Vorsicht: Schenkungsteuer für nichteheliche Lebensgefährtin

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Schenkungsteuer für nichteheliche Lebensgefährtin. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schenkungsteuer für nichteheliche Lebensgefährtin

Frage:

Ich lebe mit einem Lebensgefährten zusammen, heiraten wollen wir nicht mehr. Er will mir 100.000 Euro schenken. Wie viel Steuer fällt da an?

Antwort:

Sie müssen 24.000 Euro Schenkungsteuer zahlen, wie sich aus der nachfolgenden Rechnung ergibt.
Erwerb: 100.000 Euro
abzüglich Freibetrag: ./. 20.000 Euro
ergibt: 80.000 Euro
hierauf Steuersatz 30 %: 24.000 Euro

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