Schweizerische Erbbescheinigung: Komme ich damit ins deutsche Grundbuch? Schweizerische Erbbescheinigung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Schweizerische Erbbescheinigung: Komme ich damit ins deutsche Grundbuch?
Wenn ein Schweizer ein Grundstück in Deutschland hinterlässt, können seine Erben mit der Schweizerischen Erbbescheinigung keine Grundbuchberichtigung in Deutschland beantragen, da sie kein Erbschein ist, den die Grundbuchordnung für die Berichtigung verlangt.
§ 35 Grundbuchordnung
(1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein geführt werden. …
Es muss ein sogenannter „Fremdrechtserbschein“ bei einem deutschen Nachlassgericht beantragt werden.