Pflichtteilsbeschränkung

Testamente bei suchtkranken Kindern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamente bei suchtkranken Kindern

Die Eltern suchtkranker Kinder sind nicht zu beneiden: Zu den vielen lebzeitigen Sorgen und Nöten, tritt die Frage, was aus dem eigenen Vermögen nach dem eigenen Ableben einmal werden soll. Beim suchtkranken Kind bestehen regelmäßig folgende Gefahren:

  • Es wird einerseits sein Erbe bzw. seinen Pflichtteil zur Finanzierung seiner Sucht verschwenden,
  • andererseits werden seine i.d.R. zahlreichen Gläubiger versuchen, sein Erbe zu pfänden.

Hier hilft das Testament mit Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht. Dieses Testament zugunsten überschuldeter Kinder stellt darüber hinaus sicher, dass das drogen- oder alkoholsüchtige Kind unpfändbare Einkünfte für seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt und den seiner Familie erhält. Schließlich wird die Substanz des Nachlasses den Abkömmlingen des Suchtkranken, also den eigenen Enkelkindern erhalten.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren