Testamente müssen abgeliefert werden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamente müssen abgeliefert werden

Wer das Testament eines Verstorbenen findet, ist verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Urkunden und Dokumente, die zumindest den Anschein haben, als handele es sich hierbei um ein Testament. Dies erstreckt sich auch auf Schriftstücke, die eventuell bereits aufgehoben wurden oder nicht mehr aktuell sind. Diese Entscheidung hat letztlich nämlich das Nachlassgericht zu treffen und nicht der Finder der Dokumente.

Zuständig für die Abgabe der Testamente ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Wer ein entsprechendes Testament nicht rechtzeitig abliefert oder dieses eventuell sogar beschädigt, vernichtet oder unterdrückt, kann sich ggf. sogar strafbar machen und ist gegenüber den wirklichen Erben auch schadensersatzpflichtig.

Die Verpflichtung zur Ablieferung von Testamenten sollte daher von jedem Bürger sehr ernst genommen werden.

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