Testamentsnachträge müssen unterschrieben sein

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Unterschrift

Testamentsnachträge oder Zusätze müssen unterschrieben sein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamentsnachträge oder -zusätze müssen unterschrieben sein

Frage:

Mein verstorbener Lebensgefährte hat mich in seinem handschriftlichen Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Auf dem unter der Testamentsunterschrift verbleibenden Raum von ca. 2 cm setzte der Erblasser hinzu:

„Voraussetzung: (Meine Lebensgefährtin B) hat das gleiche Testament für mich geschrieben. Köln-Weiden, den 17/12/2007“

Auf der Rückseite ist vermerkt:

„Das Testament ist zur Zeit nicht gültig. Bis heute 05/03/07 hat meine Lebensgefährtin kein Testament – wie ich es verfasst habe – umgekehrt geschrieben.“

Die beiden Testamentsergänzungen waren nicht gesondert unterschrieben. Bin ich Alleinerbin?

Antwort:

Ja, Sie sind Alleinerbin, denn Testamentsnachträge müssen ebenfalls unterschrieben sein, um wirksam zu sein.

Für Experten:

OLG München vom 13. 9. 2011, 31 Wx 298/11

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