Transmortale Vollmacht ist noch keine Erbeinsetzung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Transmortale Vollmacht ist keine Erbeinsetzung
Hat der Erblasser dem Bedachten, dem er Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hat, im Testament lediglich eine wertlose Wohnungsreinrichtung zugewendet, ist dies im Zweifel nicht als Erbeinsetzung aufzufassen. Die Erteilung einer Kontovollmacht über den Tod hinaus legt den Schluss nahe, dass der Erblasser nicht die Absicht hatte, Geldvermögen zu übertragen, sondern einen Kontenzugriff im Bedarfsfall bei Krankheit oder Tod sicherstellen wollte.
OLG München v. 15.07.2010
31 Wx 33/10
NJW-Spezial 2010, 552
ZErb 2010, 267, 299