Verbraucherinsolvenz: Pflichtteil während Wohlverhaltensphase fordern?

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Während der Wohlverhaltensphase den Pflichtteil geltend machen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Verbraucherinsolvenz: Pflichtteil während Wohlverhaltensphase fordern?

Frage:

Ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Muss ich während des Restschuldbefreiungsverfahrens in  der Wohlverhaltensphase den Pflichtteil geltend machen?

Antwort:

Nein, das müssen Sie nicht. Das ist vom BGH entschieden. Die Entscheidung, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird, bleibt wegen der höchstpersönlichen Natur desselben, alleine Ihnen überlassen.

Tipp:

Sie können den Pflichtteil sogar erst nach dem Ablauf der Wohlverhaltensphase geltend machen und so den Halbteilungsgrundsatz umgehen.

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