Ausstattung und Pflichtteil
Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex. Erklärt von Gerhard:  Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Verbraucherpreisindex: Wo erhalte ich die aktuellsten Zahlen?

Der Verbraucherpreisindex ist für die Ausgleichung im Erbrecht und für die Pflichtteilsanrechnung wichtig. Der Wert der Zuwendung zum Zuwendungszeitpunkt wird mit dem Verbraucherpreisindex im Zeitpunkt des Erbfalls / Index im Zuwendungszeitpunkt indexiert.

  • Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat einen telefonischen Ansagedienst zur Auskunft über verschieden Indexzahlen eingerichtet: Tel. 0611/752888; Dort erhalten Sie den aktuellen Verbraucherpreisindex.
  • Internet-Adresse des Stat. Bundesamtes: http://www.statistik-bund.de; E-Mail: stba-berlin.infodiensf @ t- oniine.de

 

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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