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Verlassenschaft in Österreich. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist eine Verlassenschaft in Österreich?

Im österreichischen Erbrecht bezeichnet man als Verlassenschaft den Nachlass, nämlich das, was der Erblasser hinterlassen und damit verlassen hat.

Verlassenschaft
§ 531 ABGB
Der Inbegriff der Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, insofern sie nicht bloß in persönlichen Verhältnissen gegründet sind, heißt desselben Verlassenschaft oder Nachlass.

Aus der Sicht des Erben wird die Verlassenschaft als Erbschaft bezeichnet.

Erbrecht und Erbschaft
§ 532 ABGB
Das ausschließende Recht, die ganze Verlassenschaft, oder einen in Beziehung auf das Ganze bestimmten Teil derselben (z.B. die Hälfte, ein Dritteil) in Besitz zu nehmen, heißt Erbrecht. Es ist ein dingliches Recht, welches gegen einen jeden, der sich der Verlassenschaft anmaßen will, wirksam ist. Derjenige, dem das Erbrecht gebührt, wird Erbe, die Verlassenschaft, in Beziehung auf den Erben, Erbschaft genannt.

 

 

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