Verschaffungsvermächtnis
Vermächtnisannahme

Vermächtnis: Muss man ein Vermächtnis annehmen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Muss man ein Vermächtnis annehmen?

Nein. Nach dem Erbfall darf sich der Vermächtnisnehmer entscheiden, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen möchte. Er kann das Vermächtnis aber nicht mehr ausschlagen, wenn er es zuvor angenommen hat (§ 2180 Abs. 1 BGB). Die Annahme erfolgt durch eine auch durch einfache Erklärung gegenüber dem Beschwerten, also in der Regel dem Erben („Wann bekomme ich die 10.000 Euro?“). Sie kann erst nach dem Erbfall erklärt werden (§ 2180 Abs. 2 BGB).

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