Vorsorgevollmacht: Ankündigung der Erbeinsetzung ist kein Testament

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Vorsorgevollmacht: Ankündigung der Erbeinsetzung ist kein Testament
Vollmacht
Vollmacht

Vorsorgevollmacht: Ankündigung der Erbeinsetzung ist kein Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Vorsorgevollmacht: Ankündigung der Erbeinsetzung ist kein Testament

Eine Frau hatte einen ihrer Söhne in der Vorsorgevollmacht als Erbe vorgesehen. Sie hatte in der Vorsorgevollmacht aber angekündigt, sie werde „das Ganze noch vor dem Notar machen“. Dazu kam es nicht mehr. Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichtes beschlossen, dass dies kein Testament, sondern nur die Ankündigung eines Testamentes sei. Der Sohn hatte das Nachsehen und musste mit seinen Geschwistern teilen:

Hat die Erblasserin einem ihrer Söhne eine handschriftliche Vollmacht erteilt und darin ausgeführt, dieser Sohn sollte das restliche Vermögen bekommen, so kann dies als bloße Ankündigung gewertet werden, wenn die Erblasserin im Anschluss daran ausführt, sie werde „das Ganze noch vor einem Notar machen“.

BayObLG, Beschluss vom 2.10.1998 – Az.: 1Z BR 95/98

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren