Dreimonatseinrede

Was ist die Dreimonatseinrede? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist die Dreimonatseinrede?

Dem Erben steht nach § 2014 BGB die Dreimonatseinrede zu, die ihn dazu berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, aber nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, zu verweigern. Dies ist sinnvoll, damit nicht von Nachlassgläubigern sofort nach der Annahme der Erbschaft durch den Erben auf den Nachlass zugegriffen werden kann und der Erbe die nötige Zeit hat, einen Überblick über den Bestand des Nachlasses zu bekommen und eventuell Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung einzuleiten.

 

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