Was ist ein Erbschein und wer bekommt ihn? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist ein Erbschein und wer bekommt ihn?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er ist quasi der Erbenführerschein. Mit ihm weisen sich die Erben als Erben aus. Einen Erbschein können aber auch Personen beantragen, denen der Erblasser noch etwas schuldet oder der Testamentsvollstrecker.  Der Erbschein schützt aber auch ganz andere Personen bei Geschäften mit den Erben. Diese andere Personen dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen. Dies kann dann interessant werden, wenn die im Erbschein als gesetzliche Erben benannten Personen in Wirklichkeit überhaupt nicht die Erben sind, weil zum Beispiel später noch ein Testament aufgefunden wird. Der Geschäftspartner darf dennoch auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, wenn er nichts von dem Testament weiß.

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