Was ist ein „Frankfurter Testament“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist ein „Frankfurter Testament“?

Das Frankfurter Testament ist eine bestimmte Form des Unternehmertestaments zur Vermeidung von Steuerfolgen. Mit dem Frankfurter Testament werden Veräußerungsgewinne vermieden und eine wertmäßige Gleichstellung der Miterben erreicht. Der Erblasser bestimmt im Testament keine Erbquoten. Er setzt lediglich Gegenstände (u.a. das Vermögen aus). Aus dem Wert, soll dann das Nachlassgericht die Erbquoten ermitteln (was beim Nachlassrichter alles andere als Freude auslöst – sehr streitträchtig und fehleranfällig). Der durch die geringere Erbquote benachteiligte Miterbe, erhält im Wege eines Vorausvermächtnisses einen Geldbetrag zum Ausgleich der Wertdifferenz. Die Praxis arbeitet kaum mit dieser Testamentsform, da sie sehr arbeitsaufwändig und streitanfällig ist, auch wenn sie nach der Theorie bestens funktionieren müsste.

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